Information des ÖKV bezüglich Formwert/Ausstellungen
Aufgrund der andauernden Situation bezüglich Corona, erhielten wir vom ÖKV folgende Information:
Zur Überbrückung dieser „ausstellungsfreien Zeit“ sieht der ÖKV-Beschluss vom 29.04.2020 vor, dass von einem Formwertrichter in Einzelbegutachtungen ein Formwert vergeben wird und, sofern bei den Ausbildungsvereinen keine Kurse angeboten werden, ein Leistungsrichter eine Verkehrsteilprüfung abnimmt.
Der Vorstand des Österreichischen Kynologenverbandes hat weiters in seiner Sitzung am 21.10.2020 für vom ÖKV betreute Hunderassen eine befristete Änderung der Zuchtbestimmungen beschlossen. Dieser Beschluss hat so lange Gültigkeit, bis ein Formwert wieder auf einer Internationalen Ausstellung erlangt werden kann.
Bitte bei Bedarf mit der Geschäftsstelle (Brigitte Ehrenhauser) Kontakt aufnehmen.